15.06.2021 11:57

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale bis 31.12.21 auf 60.-€ monatlich

Diese Regelung, also die mögliche Inanspruchnahme des Höchstbetrages von bis zu 60 Euro, hat die Bundesregierung jetzt bis einschließlich 31. Dezember 2021 verlängert.

Wenn zuhause ein Pflegebedürftiger mit anerkanntem Pflegegrad versorgt wird, dann haben Sie bzw. der Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.

Dazu gehören sämtliche Produkte, welche die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern. Einen Anspruch darauf haben alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad.

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen:

• technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem,

und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie zum Beispiel

• Bettschutzeinlagen

• Schutzbekleidung bzw. Schutzschürzen

• Einmalhandschuhe

• Desinfektionsmittel für Hände, Desinfektionsmittel für Flächen

• Mundschutz/Masken

Der monatliche Höchstbetrag, den die Pflegekassen zum Verbrauch für bestimmte Pflegehilfsmittel aufwenden dürfen, hat sich rückwirkend zum 1. April 2020 auf 60 Euro erhöht.

Diese Regelung, also die mögliche Inanspruchnahme des Höchstbetrages von bis zu 60 Euro, hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (Epi-Lage-Fortgeltungsgesetz) jetzt bis einschließlich 31. Dezember 2021 verlängert. Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen gibt eine Orientierung, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden. Der Eigenanteil bei der Zuzahlung von technischen Pflegehilfsmitteln beträgt 10% höchstens jedoch 25 Euro. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt, d. h. wenn z. B. Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen die Kosten.

Quellen: https://www.verbraucherzentrale.de und www.sozialgesetzbuch-sgb.de. www. www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html


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