Restbeträge aus dem Budget der Entlastungsleistungen, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen werden und noch bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden. Somit können die Ansprüche aus dem Jahr 2020 zum Beispiel noch bis zum 30.06.2021 genutzt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es eine Fristverlängerung für die Beträge aus 2019. Die Frist für die Inanspruchnahme der Restbeträge aus dem Budget des Entlastungsbetrags wurde für das Kalenderjahr 2019 auf den 31.03.2021 verlängert. Die Beträge sind somit nicht schon am 30.06.2020 verfallen.
Sprechen Sie Ihre Pflegekasse an, welche Beträge Ihnen noch zur Verfügung stehen!
Auch die Erhöhung der Pflegehilfsmittel von 40.- auf 60.-€ wurde bis zum 31.03.2021 verlängert.
Quelle:
https://www.tk.de/presse/themen/pflege/pflegeversicherung/pflegeversicherung-corona-2081318
04.02.2021 10:03
Fristverlängerung für Entlastungsbeträge 2019 und für die Erhöhung der Pflegehilfsmittel
Für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 gilt:
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