Abrechnung mit allen Kranken- und Pflegekassen
Mit unserem bundesweit geltenden Versorgungsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch
(SGB XI) entstehen Pflegebedürftigen folgende Vorteile:
- Wir erfüllen strenge staatliche Auflagen zur Pflegequalität, deren Einhaltung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kontrolliert wird (Qualitätsprüfung 2019: Gesamtnote 1,00)
- Wir rechnen direkt mit der gesetzlichen und auf Wunsch mit Ihrer privaten Pflegeversicherung ab
- Pflegesachleistung gemäß § 36 SGB XI
- Pflegeberatung bei Erhalt von Pflegegeld nach § 37 SGB XI
- Häusliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege § 45b SGB XI
- Haushaltshilfe Krankenkasse
- häusliche Krankenpflege § 132 SGB
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie individuelle Beratung? Rufen Sie an, wir freuen uns auf Sie.
0800 / 365 00 24
Gebührenfrei, deutschlandweit
Wir bieten Ihnen:
- Kompetenz
seit über 35 Jahren - 24-Stunden-Anwesenheit
Bundesweit - Soforthilfe (24 Stunden erreichbar)
- Qualität
durch geschulte und erfahrene Pflegepartner aus dem Bundesgebiet - Schnelle Hilfe
- Zuverlässigkeit
- Kassenzulassung
- MD-Prüfung 2022: Note 1,0
- Abrechnung mit allen Pflege- und
Krankenkassen - Abrechnung mit Berufsgenossenschaften
und Sozialämtern