Wohnungsumbau
Eine Bezuschussung für Ihren Umbau erfolgt im Einzelfall, wenn
- die häusliche Pflege erst durch den Umbau ermöglicht wird
oder
- die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft verhindert werden kann
oder
- eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt werden kann und somit die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert werden kann.
Dies sind insbesondere Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, so zum Beispiel:
- Die behindertengerechte Umgestaltung eines vorhandenen Bades / WC. Hierzu zählt auch, dass eine Badewanne, die aufgrund der Pflegesituation nicht mehr genutzt werden kann, durch eine Dusche ersetzt wird.
- Die Anpassung des Wohnbereiches an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers, indem ein ebenerdiger Zugang, fest installierte Rampen oder Türverbreiterungen geschaffen werden.
- Einbau eines Treppenlifters.
Beispiele für Maßnahmen außerhalb der Wohnung:
| Ausstattungselemente | Mögliche Veränderungen |
| Aufzug | Einbau eines Personenaufzuges im eigenen Haus, Anpassung an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers – ebenerdiger Zugang, Vergrößerung von Türen, Installation von Haltestangen, Schaffung von Sitzflächen |
| Briefkasten | Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe |
| Orientierungshilfen | Schaffung für Orientierungshilfen bei Sehbehinderten |
| Treppe | Handläufe bei Treppen, Einbau von fest installierten Rampen und Treppenliften |
| Türen, Türanschläge und Schwellen | Türvergrößerungen, Abbau von Türschwellen, Einbau Gegensprechanlage |
Beispiele für Maßnahmen innerhalb der Wohnung:
| Ausstattungselemente | Mögliche Veränderungen |
| Bewegungsfläche | Bewegungsfläche vergrößern (Waschmaschine wird vom Bad in die Küche verlegt) |
| Bodenbelag | Beseitigung von Stolperfallen auf Bodenbelägen |
| Lichtschalter / Steckdosen / Heizungsventile | Installation in Greifhöhe, ertastbare Heizungsventile für Sehbehinderte |
| Reorganisation der Wohnung | Anpassung der Wohnungsaufteilung auf veränderte Anforderungen durch Umnutzung von Räumen, Stockwerktausch – Anpassung der Wohnungsaufteilung |
| Heizung | Installation von elektrischen Heizgeräten anstelle von Öl-, Gas-, Kohle- oder Holzöfen |
| Türen, Türanschläge und Schwellen | Türvergrößerungen, Abbau von Schwellern z. B. auch zum Balkon, Einbau von Sicherungstüren, Absenkung eines Türspions |
| Fenster | Absenkung der Fenstergriffe, Anbringung von elektrisch betriebenen Rolläden |
Beispiele für spezielle Maßnahmen in besonderen Wohnbereichen in
Küche
| Ausstattungselement | Mögliche Veränderungen |
| Armaturen | Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel oder Schlaufe, Schlauchbrause |
| Bodenbelag | Rutschhemmender Bodenbelag |
| Kücheneinrichtung | Veränderung der Höhe von Küchengeräten, Absenkung Küchenoberschränke, Schaffung von herausfahrbaren Unterschränken |
Bad und WC
| Ausstattungselement | Mögliche Veränderungen |
| Einbau eines fehlenden Bades / WC | Umgestaltung und Einbau |
| Anpassung eines vorhandenen Bades / WC / Armaturen | Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel, Installation von Warmwassergeräten sofern kein fließend warmes Wasser vorhanden ist |
| Badewanne | Badewanneneinstiegshilfen |
| Bodenbelag | Rutschhemmende Bodenbeläge |
| Duschplatz | Einbau einer Dusche / Herstellung eines bodengleichen Zugangs oder Einbau einer niedrigeren Duschtasse |
| Einrichtungsgegenstände | Anpassung des Waschtisches in der Höhe |
| Toilette | Anpassung der Sitzhöhe durch Einbau eines Sockels |
| Waschtisch | Anpassung der Höhe, ggf. verstellbarer Waschtisch |
Schlafzimmer
| Ausstattungselement | Mögliche Veränderungen |
| Bettzugang | Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines freien Zugangs zum Bett |
| Bodenbelag | Verwendung von rutschhemmendem Bodenbelag |
| Lichtschalter / Steckdosen | Installation von Lichtschaltern und Steckdosen |
In welcher Höhe kann sich die Pflegekasse an den Kosten beteiligen?
Die Pflegekasse kann sich insgesamt mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 € je Maßnahme, nach Vorlage aller relevanten quittierten Rechnungsunterlagen, an Ihrem Umbau beteiligen.
Wie wird der Zuschuss beantragt?
Jede Veränderung sollte als einzelne Maßnahme bei der Kasse beantragt werden. Es ist generell die Genehmigung der Kasse abzuwarten.
Quelle: GKV-Spitzenverband
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