Wohnungsumbau

Eine Bezuschussung für Ihren Umbau erfolgt im Einzelfall, wenn

  • die häusliche Pflege erst durch den Umbau ermöglicht wird      

oder

  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft verhindert werden kann  

oder

  • eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt werden kann und somit die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert werden kann.  


Dies sind insbesondere Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, so zum Beispiel:

  • Die behindertengerechte Umgestaltung eines vorhandenen Bades / WC. Hierzu zählt auch, dass eine Badewanne, die aufgrund der Pflegesituation nicht mehr genutzt werden kann, durch eine Dusche ersetzt wird.
  • Die Anpassung des Wohnbereiches an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers, indem ein ebenerdiger Zugang, fest installierte Rampen oder Türverbreiterungen geschaffen werden.
  • Einbau eines Treppenlifters. 


Beispiele für Maßnahmen außerhalb der Wohnung:

Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen
Aufzug Einbau eines Personenaufzuges im eigenen Haus, Anpassung an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers – ebenerdiger Zugang, Vergrößerung von Türen, Installation von Haltestangen, Schaffung von Sitzflächen
Briefkasten Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe
Orientierungshilfen Schaffung für Orientierungshilfen bei Sehbehinderten
Treppe Handläufe bei Treppen, Einbau von fest installierten Rampen und Treppenliften
Türen, Türanschläge und Schwellen Türvergrößerungen, Abbau von Türschwellen, Einbau Gegensprechanlage

Beispiele für Maßnahmen innerhalb der Wohnung:

Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen
Bewegungsfläche Bewegungsfläche vergrößern (Waschmaschine wird vom Bad in die Küche verlegt)
Bodenbelag Beseitigung von Stolperfallen auf Bodenbelägen
Lichtschalter / Steckdosen / Heizungsventile Installation in Greifhöhe, ertastbare Heizungsventile für Sehbehinderte
Reorganisation der Wohnung Anpassung der Wohnungsaufteilung auf veränderte Anforderungen durch Umnutzung von Räumen, Stockwerktausch – Anpassung der Wohnungsaufteilung
Heizung Installation von elektrischen Heizgeräten anstelle von Öl-, Gas-, Kohle- oder Holzöfen
Türen, Türanschläge und Schwellen Türvergrößerungen, Abbau von Schwellern z. B. auch zum Balkon, Einbau von Sicherungstüren, Absenkung eines Türspions
Fenster Absenkung der Fenstergriffe, Anbringung von elektrisch betriebenen Rolläden

Beispiele für spezielle Maßnahmen in besonderen Wohnbereichen in

Küche

Ausstattungselement Mögliche Veränderungen
Armaturen Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel oder Schlaufe, Schlauchbrause
Bodenbelag Rutschhemmender Bodenbelag
Kücheneinrichtung Veränderung der Höhe von Küchengeräten, Absenkung Küchenoberschränke, Schaffung von herausfahrbaren Unterschränken

Bad und WC

Ausstattungselement Mögliche Veränderungen
Einbau eines fehlenden Bades / WC Umgestaltung und Einbau
Anpassung eines vorhandenen Bades / WC / Armaturen Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel, Installation von Warmwassergeräten sofern kein fließend warmes Wasser vorhanden ist
Badewanne Badewanneneinstiegshilfen
Bodenbelag Rutschhemmende Bodenbeläge
Duschplatz Einbau einer Dusche / Herstellung eines bodengleichen Zugangs oder Einbau einer niedrigeren Duschtasse
Einrichtungsgegenstände Anpassung des Waschtisches in der Höhe
Toilette Anpassung der Sitzhöhe durch Einbau eines Sockels
Waschtisch Anpassung der Höhe, ggf. verstellbarer Waschtisch

Schlafzimmer

Ausstattungselement Mögliche Veränderungen
Bettzugang Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines freien Zugangs zum Bett
Bodenbelag Verwendung von rutschhemmendem Bodenbelag
Lichtschalter / Steckdosen Installation von Lichtschaltern und Steckdosen

In welcher Höhe kann sich die Pflegekasse an den Kosten beteiligen?

Die Pflegekasse kann sich insgesamt mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 € je Maßnahme, nach Vorlage aller relevanten quittierten Rechnungsunterlagen, an Ihrem Umbau beteiligen.


Wie wird der Zuschuss beantragt?

Jede Veränderung sollte als einzelne Maßnahme bei der Kasse beantragt werden. Es ist generell die Genehmigung der Kasse abzuwarten.


Quelle: GKV-Spitzenverband

 



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