KfW Zuschuss für Barrierereduzierung (455-B)

Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen, gibt es einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro. Dies gilt auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum. Den Zuschuss können Sie direkt bei der KfW beantragen.

KfW Zuschuss für Einbruchschutz (455-E)

Wer in einer Wohnung den Einbruchschutz verbessert, kann einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro beantragen.

Darunter fallen folgende Maßnahmen:

  • Einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • Einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit / ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen sowie einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
    Hinweis: Alarm­anlagen mit Infra­schall­detektion (Infraschall­anlagen) werden nicht gefördert
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Wichtig: Alle Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Quelle: www.kfw.de



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