KfW Zuschuss für Barrierereduzierung (455-B)
Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen, gibt es einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro. Dies gilt auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum. Den Zuschuss können Sie direkt bei der KfW beantragen.
KfW Zuschuss für Einbruchschutz (455-E)
Wer in einer Wohnung den Einbruchschutz verbessert, kann einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro beantragen.
Darunter fallen folgende Maßnahmen:
- Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit / ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) werden nicht gefördert - Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wichtig: Alle Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Quelle: www.kfw.de
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